Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)

Stand: 01. Mai 2024

1.           Geltungsbereich

1.1        Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) der MIDA Institute gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden hier im Einzelnen („Kunde“) genannt. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur, sofern der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB ist.

1.2        Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich widersprochen haben.

1.3        Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für Verträge über Dienstleistungen und Vermittlungen. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten, sofern nicht anderweitig vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge.

1.4        Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.5        Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Kunden hinsichtlich des Vertrags (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, also in Schrift- und Textform (z. B. Brief oder E-Mail) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.

2.            Angebot und Vertragsabschluss

2.1        Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Kunde Infomaterial und Kalkulationen,) sowie sonstige Beschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form), überlassen haben. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

 

Preise und Zahlungsvereinbarungen

2.2        Nachdem der Auftrag in Form eines telefonischen oder persönlichen Briefings mit dem Mandanten besprochen wurde, beginnt MIDA den Suchprozess. Unser Ziel ist es, eine schnelle und passgenaue Besetzung zu erreichen. Die Vorinterviews werden im Vorfeld durchgeführt, um ein umfassendes Bild der zukünftigen Mitarbeiter*innen zu erhalten. MIDA stellt die geeigneten qualifizierten Kandidaten dem Mandanten vor. Wir bieten unseren Mandanten dabei folgendes Leistungsmodell an.”

MIDA Institute Kostenstruktur:

2.3        Für die Vermittlung von internationalen Fachkräften im medizinisch-pflegerischen Bereich gelten die folgenden Konditionen: Der Tagessatz für sonstige Beratungen oder Schulungsmaßnahmen beträgt nach gesonderter Vereinbarung 1.800 € netto. Bis zur Erlangung der Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung als Gesundheits- und Krankenpflegerin oder als Gesundheits- und Krankenpfleger dürfen diese examinierten Pflegekräfte als Pflegehilfskräfte eingesetzt werden.

Die Kosten gliedern sich wie folgt:

Grundgebühr bei Vertragsunterschrift:                        5.100,00 €

Zusätzliche Gebühr beim Arbeitsantritt:                      3.000,00 €

Bei Erteilung der Anerkennung im Berufsleben          2.100,00 €"

 

Kostenstruktur examiniertes Krankenpflegepersonal 

2.4        Das MIDA Institute vermittelt auf Wunsch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund, die noch keine deutsche Anerkennung als staatlich anerkannte Anästhesiologisch-Technische Assistentinnen (ATA’s) oder Operationstechnische Assistentinnen (OTA’s) haben. Auch Physiotherapeuten sind in unserem Portfolio vertreten. Bis zur Erlangung der Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung als ATA oder OTA dürfen die Stelleninhaber als Pflegehilfskräfte eingesetzt werden. Die Kostenstruktur gliedert sich wie oben beschrieben.

Für examiniertes Krankenpflegepersonal (dies gilt auch für Pflegepersonal aus anderen Staaten, wenn es eine deutsche Anerkennung vorweisen kann) erheben wir eine Vermittlungsgebühr von 12.000,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 50% der Gebühr wird bei der Vertragsunterschrift und 50% der Gebühr wird bei der Arbeitsaufnahme fällig.

Für medizinische Fachberufe, die bereits über eine deutsche Anerkennung verfügen (keine Ärzte oder Fachpersonal in der Krankenpflege), erheben wir ebenfalls eine Vermittlungsgebühr von 12.000,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer."

 

2.5        Informationspflichten:

Unser Mandant stellt uns zu Beginn des Auftrags alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Ein entsprechendes Formular erhalten sie von ihrem Ansprechpartner in unserem Hause nach der Beauftragung oder auf Anfrage.

2.6        Datenschutz und Integrität:

Unsere Kandidaten erwarten von uns die Einhaltung der DSGVO und des BDSG. Die Verarbeitung von Bewerberdaten erfordert vorherige schriftliche Zustimmung. Wir untersagen die Weitergabe der Daten an Dritte oder nicht am Bewerbungsprozess beteiligte Personen innerhalb des Unternehmens. Mandanten müssen ebenfalls den Datenschutz beachten, andernfalls führt dies zur sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit.

2.7        Löschung der Kandidatendaten:

Wir garantieren die Löschung der Bewerberdaten spätestens drei Monate nach Beendigung des Bewerbungsprozesses. Mandanten müssen die Daten selbstständig löschen und den Bewerber darüber informieren. Auf Wunsch übernehmen wir die Mitteilung der Löschung.

2.8        Gerichtsstand:

Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Bad Homburg.

2.9        Salvatorische Klausel:

Unwirksame Bestimmungen beeinflussen die Wirksamkeit des Vertrags nicht. Im Falle von Lücken wird der Vertrag nach Treu und Glauben ergänzend ausgelegt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.